AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Makler – Verkaufsauftrag
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des umseitigen Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.
2. Angebot
Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressanten bestimmt. Jede Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt.
3. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Provision
Mit rechtswirksamen Abschluß des Kaufvertrages in Höhe von 5,0 % plus Mehrwertsteuer, soweit nicht das umseitige Angebot einen anderen Provisionssatz ausweist. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision erechnent sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Einrichtungserlöse. Hypothekenübernahme etc.
Die Honorarforderung wird mit der Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.
5. Gleichwertigkeit
Dem Abschluß eines Kaufvertrages entsprechen die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowieb der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers.
6. Beurkundung
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.
7. Haftung
Die umseitige Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für die Richtigkeit keine Haftung übernehmen.
8. Schlußbestimmungen
Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Käufer in Empfang
Der Erfüllungsort für die gegenseitige Verpflichtung aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers.
Gerichtsstand ist, soweit der Kaufinteressent Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik hat, der Sitz des Maklers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamheit der bleibende Vorschriften nicht berührt.