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Wohnungsübernahme



Wohnungsübernahmeprotokoll

Ein ordnungsgemäßes Wohnungsübernahmeprotokoll soll verhindern, dass Sie als Mieter am Ende oder schon während des Mietverhältnisses für Schäden verantwortlich gemacht werden, die bereits bei Mietbeginn vorlagen. Da das erhebliche finanzielle Konsequenzen haben kann, lassen Sie ein ausführliches Wohnungsübernahmeprotokoll anfertigen und von Ihrem neuen Vermieter unterschreiben.

Weigert sich der Vermieter oder sein Verwalter, ein gemeinsames Wohnungsübernahmeprotokoll aufzustellen, sollten Sie einen möglichst sachverständigen Zeugen (Malermeister, Architekt oder auch entsprechend geschulte Freunde oder Nachbarn) hinzuziehen und das Protokoll von ihm unterschreiben lassen.
Sicherheitshalber können Sie auch noch einige Fotos machen, die den Zustand Ihrer Wohnung dokumentieren.

Mit Hilfe des Wohnungsübernahmeprotokolls soll der tatsächliche Zustand der Wohnung beim Einzug des Mieters festgehalten werden. Wenn über diese Frage später Streit entsteht, kann dieses Protokoll ein wichtiges Beweismittel sein. Dagegen verpflichten sich mit der Unterschrift unter das Wohnungsübernahmeprotokoll weder Vermieter noch Mieter, bestimmte Schäden zu beheben oder bestimmte Arbeiten durchzuführen. Diese Fragen richten sich grundsätzlich nach dem Mietvertrag.

Wenn Sie die Wohnung zu Ihrer Zufriedenheit übernommen haben, steht Ihrem Einzug mit "Sack und Pack" nichts mehr im Wege.

Ein Musterprotokoll zum Herunterladen finden Sie hier: Wohnungsübernahmeprotokoll [19 KB]

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