3 Monate Kündigungsfrist auch für Altmietverträge Die neue dreimonatige Kündigungsfrist für Mieter gilt auch für so genannte Altmietverträge.
Mieterkündigung Unbefristete Mietverträge kann der Mieter jeder Zeit ohne Angabe von Gründen zu nennen kündigen. Er muss aber die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten.
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