Allgemeine Fragen zum Energieausweis

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Allgemeine Fragen zum Energieausweis

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis gibt Aufschluss über den energetischen Zustand einer Immobilie. Damit sollen Miet- und Kaufinteressenten eine objektive Information darüber bekommen, mit welchen Energiekosten sie voraussichtlich zu rechnen haben. Gebäude mit schlechten Energiekennwerten sollen den Gebäudeeigentümer zu energetisch wirksamen Modernisierungen motivieren. Generell unterscheidet man zwischen zwei Arten, dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientierten Energieausweis.

Benötige ich einen Energieausweis?

Einen Energieausweis benötigen Verkäufer, Vermieter, Verpächter oder Leasinggeber bei Verkauf, neuer Vermietung, neuer Verpachtung oder neuem Leasing.

Wozu brauche ich einen Energieausweis?

Bei Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien müssen verschiedene Angaben aus dem Energieausweis dargestellt werden. Ein Energieausweis ist zudem immer dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet wird. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis unaufgefordert vorgezeigt und nach Abschluss des Vertrages (zumindest als Kopie) übergeben werden. Eigentümer, die sich nicht an diese Regelung halten, müssen schlimmstenfalls mit einem Bußgeld bis zu 15.000 Euro rechnen. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben dagegen keinen Anspruch auf einen Energieausweis.

Wie lange gelten Energieausweise?

Jeder Energieausweis gilt ab Ausstellung zehn Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach größeren Umbauten oder Modernisierungen muss er neu erstellt werden, da sich diese Maßnahmen auf den Energiebedarf auswirken.

Können Energieausweise auch für Wohnungen erstellt werden?

Energieausweise können nur für das gesamte Gebäude und nicht für Eigentumswohnungen erstellt werden. Bei Wohn- und Geschäftshäusern kann der Energieausweis nur für den wohnwirtschaftlichen Teil ausgestellt werden.

Ich habe bereits vor dem 1. Mai 2014 einen Energieausweis erstellen lassen - benötige ich jetzt einen neuen?

Grundsätzlich verlieren alte Energieausweise, die vor dem 01.05.2024 erstellt wurden, nicht ihre Gültigkeit und müssen erst nach Ablauf der 10-Jahres-Gültigkeitsfrist ersetzt werden.

Energieausweise, die jedoch vor dem 1. Oktober 2007 ausgestellt wurden und nicht die Mindestangaben enthalten, sind nur noch bis zum 31. Oktober 2014 gültig! Diese Energieausweise entsprechen ab dem 31.10.2023 nicht mehr den gültigen Vorgaben und müssen ausgetauscht werden. Bei Verkauf oder Vermietung ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Nachweis drohen sonst Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.

Tipp: Wenn Sie Ihr Gebäude jedoch in den vergangenen drei Jahren energetisch saniert haben, empfehlen wir, einen neuen Energieausweis zu beantragen. Denn mit besseren Energiekennwerten lässt sich ein Gebäude besser vermieten oder verkaufen.

Quelle: Immobilienscout24.de

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