KfW-Förderbedingungen - Verdopplung der maximalen Kredithöhe möglich
Seit dem 1. Januar 2016 gilt die verschärfte Energieeinsparverordnung. Nun hat zum 1. April auch die KfW-Bank ihre Förderkonditionen angepasst. Wer noch förderberechtigt ist, bekommt eine erheblich höhere Förderung.
Die KfW-Bank hat ihre Förderkonditionen im Programm „Energieeffizient Bauen“ an die energetisch strengeren Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) angepasst. Die neue EnEV gilt seit Anfang 2016, seit dem 1. April 2016 gelten nun auch die neuen KfW-Förderbedingungen. Sie können unter anderem eine Verdopplung der maximalen Kredithöhe vorsehen.
Bisherige Förderung des Effizienzhauses 70 ist seit 1. April 2016 Geschichte
Die Förderung des seit 2009 von der KfW geförderten Effizienzhauses 70 im Programm „Energieeffizient Bauen“ lief zum 31.03.2024 aus. Aufgrund der energetisch strengeren EnEV-Anforderungen entspricht das seit 2009 von der KfW geförderte Effizienzhaus 70 annähernd den gesetzlichen Mindestanforderungen bei Wohnungsneubauten. Da es so keinen zusätzlichen Anreiz gibt, läuft die Förderung dieses Standards aus. „Der hohe Anteil des KfW-Effizienzhauses 70 im Wohnungsneubau belegt den deutlich gestiegenen Baustandard. In Verbindung mit den neuen Anforderungen aus der EnEV ist dies der richtige Zeitpunkt, die Förderung auf effizientere Standards zu konzentrieren. Dabei gilt auch zukünftig: Je anspruchsvoller der erreichte Energieeffizienzstandard ist, desto höher die Förderung der KfW“, erläutert Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.
Deutlich höhere Förderung für energieeffizientere Häuser
Wer ein KfW-Effizienzhaus baut oder erwirbt, kann dafür nun einen doppelt so hohen Kredit beantragen und bekommt bis zu 15 Prozent der Kreditsumme als Tilgungszuschuss geschenkt. Neben den weiter bestehenden Standards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 wird nun der neue Standard KfW-Effizienzhaus 40 Plus eingeführt: Damit werden Gebäude gefördert, die Energie erzeugen sowie speichern und so den verbleibenden, sehr geringen Energiebedarf überwiegend selbst decken können. Außerdem bietet die KfW ein vereinfachtes Nachweisverfahren für das KfW-Effizienzhaus 55 an. Dabei können Häuslebauer und Eigentümer, die ihre Heizsysteme erneuern, davon in der Regel ausgehen, die höhere Förderung zu bekommen. „Viele Heizsysteme, die heute auf dem Markt sind, übertreffen bereits die jetzt geltenden Forderungen der EnEV“, so Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbandes des Gebäudetechnik VdZ.
Bis zu 15.000 Euro Tilgungszuschuss für KfW-Effizienzhaus 40 Plus
Im Programm „Energieeffizient Bauen“ bietet die KfW Kredite für verschiedene Effizienzhaus-Standards an. Der Energiebedarf eines „KfW-Effizienzhaus 40“ liegt zum Beispiel bei nur 40 Prozent des laut EnEV zulässigen Bedarfs. Dieses Plus an Effizienz wird mit einem laut VdZ besonders attraktiven Tilgungszuschuss von 15 Prozent (bis zu 15.000 Euro) der Kreditsumme belohnt. Um Bauherren größere Investitionen in energieeffiziente Gebäude zu ermöglichen, hebt die KfW zum 1. April außerdem die maximale Kredithöhe von aktuell 50.000 auf 100.000 Euro pro Wohneinheit an.
Tilgungszuschüsse der Förderstandards im Überblick
Für das KfW-Effizienzhaus 40 Plus erhalten Bauherren also 15 Prozent der Darlehenssumme, bis zu 15.000 Euro für jede Wohneinheit. Bei einem normalen KfW-Effizienzhaus 40 sind als Förderung zehn Prozent der Darlehenssumme, bis zu 10.000 Euro für jede Wohneinheit vorgesehen.
Bei einem KfW-Effizienzhaus 55 gibt es als Förderung immerhin noch fünf Prozent der Darlehenssumme, bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit.
Quelle: http://www.immobilienscout24.de